Ihr Stifterwille entscheidet
Vita Perit
Beneficum Manent
Das Leben vergeht, die Wohltaten bleiben bestehen.
Durch Ihre „Wohltat“ kann vielen Familien mit einem krebs- oder
chronisch
sowie schwerst- und unheilbar kranken Kind die dringend benötigte Hilfe
ermöglicht,
können die Projekte der Björn Schulz STIFTUNG dauerhaft fortgeführt
werden.
Stiftung/Zustiftung
Unter dem Dach der Björn Schulz STIFTUNG können Sie eine
eigene Stiftung oder Zustiftung errichten, die Ihren Namen trägt.
Sie haben die Sicherheit, daß Ihr Vermögensstock erhalten bleibt,
die Kapitalerträge aber der Björn Schulz STIFTUNG zufließen.
Die Stiftung/Zustiftung kann zu Lebzeiten errichtet werden, jedoch
auch als testamentarische Regelung nach dem Tod erfolgen.
Erbschaft und Schenkung
Mit einem Testament können Sie die Björn Schulz STIFTUNG zum Erben
oder Miterben bestimmen.
Eine schon zu Lebzeiten vorgenommene Schenkung ermöglicht es Ihnen,
Ihre Schenkung aktiv zu gestalten und so die Wirkung Ihrer Schenkung
mit zu erleben.
Die Björn Schulz STIFTUNG ist von der Erbschaftssteuer befreit.
Die Kapitalerträge einer Zustiftung, eines Testamentes oder einer
Schenkung kommen voll und ganz unserer Arbeit zugute.
Rechtsauskünfte erhalten Sie bei einem Anwalt oder Notar.
Für weitere Informationen übersenden wir Ihnen gern unsere Informationsbroschüre.
Ihre Ansprechpartnerin: Margit Krumpel
Telefon: 030 398 998 22
E-Mail: margit.krumpel@bjoern-schulz-stiftung.de
